MIADANA Gemstones
Verkaufsbedingungen (B2B)
Die Fa. Miadana, Inhaberin: Alina Bremehr, Am Gelskamp 14, D-32758 Detmold (nachfolgend: „MIADANA“ genannt) bietet Ihren Kunden hochwertige Edelsteine und Edelsteinschmuck von höchster Qualität und Brillanz. Die Produkte von MIADANA werden über den Online-Shop vertrieben, der über https://shop.miadana.de (nachfolgend „Shop“ genannt) zu erreichen ist. Diese AGB gelten für alle Bestellungen von Kund*innen über den Shop. Mit Absenden einer Bestellung erklärt sich der*die Kund*in mit der Geltung der AGB einverstanden:
- Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MIADANA gegenüber Händler*innen und Unternehmer*innen i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt), sofern und soweit diese abweichenden Bestimmungen wirksam vereinbart wurden.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MIADANA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Vom Auftraggeber oder einem Dritten gestellte Geschäftsbedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn MIADANA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MIADANA auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. MIADANA‘s schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.5. Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als Deutsch gefertigt werden („Lesefassungen“) ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
1.6. MIADANA behält sich Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor.
2. Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote von MIADANA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen MIADANA und dem Auftraggeber ist der schriftlich, per E-Mail oder anderen Online-Kanal geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des MIADANA vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.2. Die Produkt-Darstellungen und Abbildungen – insbesondere die Farbgebung der Produkte - im Online-Shop von MIADANA zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Angaben zu Steinart- und Steinform, Farbe, Karatgewicht, usw.
2.3. MIADANA behält sich das Eigentum an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnung und Fälligkeit
3.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
3.2. Sofern und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, erfolgt die Lieferung der Artikel ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber.
3.3. Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 8 Werktagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Zahlung ist nur über die auf der Auftragsbestätigung vermerkten Zahlungsmethoden möglich. Eine Zahlung gilt dann geleistet, wenn MIADANA hierüber verfügen kann. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
3.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
4. Geschäftsgebiet, Erfüllungsort, Versand, Lieferung und Lieferzeit
4.1. Bestellungen und Lieferungen sind grundsätzlich innerhalb des Geschäftsgebiets Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt und Zypern möglich. Lieferungen in weitere Länder erfolgen nur nach individueller Absprache.
4.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Monheim, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist MIADANA berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3. Beim Versendungskauf trägt der Auftraggeber die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Auftraggeber gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
4.4. Eingehende Bestellungen werden schnellstmöglich – d.h. regelmäßig innerhalb von 3-5 Werktagen nach Eingang der Bestellung - bearbeitet und zum Versand freigegeben. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt MIADANA dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht MIADANA von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
4.5. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt MIADANA dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit
4.6. Von MIADANA in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4.7. MIADANA haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Artikel- oder Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Reise- und Lieferbeschränkungen) verursacht worden sind, die MIADANA nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse MIADANA die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist MIADANA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem MIADANA vom Vertrag zurücktreten.
4.8. MIADANA ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
▪ die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
▪ die Lieferung der restlichen bestellten Artikel oder Ware sichergestellt ist und
▪ dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, MIADANA erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4.9. Gerät MIADANA mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des MIADANA auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 7 beschränkt.
5. Gefahrübergang, Abnahme
5.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
5.2. Die Sendung wird von MIADANA nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
5.3. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Ware als abgenommen, wenn
▪ die Lieferung abgeschlossen ist,
▪ MIADANA dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziff. 5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
▪ der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines MIADANA angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
6. Gewährleistung, Sachmängel und Schadensersatz
6.1. Die Haftung von MIADANA auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 7. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von MIADANA öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die der Auftraggeber MIADANA nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt MIADANA keine Haftung.
6.2. Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn MIADANA nicht binnen 8 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Waren als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge MIADANA nicht binnen 8 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von MIADANA ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an MIADANA zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet MIADANA die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
6.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist MIADANA nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von MIADANA die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von MIADANA oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
7. Eigentumsvorbehalt und Ware zur Ansicht
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung MIADANA‘s gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich MIADANA das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat MIADANA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Auf Anfrage überlässt MIADANA Auftraggebern Ware zur Ansicht. Grundlage dieser Vertragsbeziehung ist stets eine individuelle Vereinbarung, in der insbesondere die Leistung einer Sicherheit zu vereinbaren ist. Ein Anspruch auf die Überlassung von Ansichtsware oder zum Abschluss einer Überlassungsvereinbarung wird hierdurch nicht begründet.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt. Hat der Kunden zum Zeitpunkt der Begründung der Mitgliedschaft seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land innerhalb von EU/EWR, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.
8.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle auf die Mitgliedschaft bezogenen Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
8.3. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen MIADANA und dem Auftraggeber ist Detmold.
